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Informationen von A - Z

A

Absenzen

Die Absenzen sind im Dispensationsreglement geregelt.

Alternieren

Im Kindergarten werden Alternierungsgruppen je mit den einjährigen und zweijährigen Kindergärtlern gebildet. So haben die jüngeren Kinder nur 5 Halbtage Kindergarten (Mo, Mi, Fr am Morgen, Di, Do am Nachmittag), die älteren jedoch 7 Halbtage (jeden Morgen, Mo, Fr am Nachmittag).
In der ersten Klasse und in der zweiten Klasse kann noch ein Nachmittag alterniert werden.

Ansprechpartner

Die Klassenlehrperson ist in jedem Fall für die Eltern/Erziehungsberechtigten die wichtigste und erste Ansprechperson. Im Weiteren steht die Schulleitung nach Absprache und während der Büroöffnungszeiten zur Verfügung (Dienstweg: Lehrperson - Schulleitung - Schulrat - Schulpräsident).

B

Begabtenförderung

Im Sommer 2011 starteten wir mit unserer Begabtenförderung, dem Uranos-Club. Kinder mit besonderen Fähigkeiten arbeiten einmal wöchentlich während der Unterrichtszeit an persönlichen Projekten, bei denen das selbst entdeckte Lernen im Mittelpunkt steht.

Weiter können mit verschiedenen Massnahmen (z.B. mehr oder schwierigere Aufträge in der Klasse, Dispensen von einzelnen Lektionen, Überspringen einer Klasse usw.) besonders Begabte nach Abklärung durch die Schulpsychologin an unserer Schule gefördert werden.

Bibliothek

Spannende Romane, witzige Comics, interessante Sachbücher, Hörbücher; das alles findet Ihr Kind in der Bibliothek.

Öffnungszeiten:     Montag                  13.05 Uhr - 13.25 Uhr
                                      Dienstag:               07.35 Uhr - 07.55 Uhr
                                      Mittwoch:              geschlossen
                                      Donnerstag:         11.25 Uhr - 11.45 Uhr
                                      Freitag:                   11.25 Uhr - 11.45 Uhr

                             

Blockzeiten

Die Primarschulen des Kantons Schwyz  führen Blockzeiten. Das bedeutet, dass an allen Vormittagen von 08.00 Uhr bis 11.20 Uhr die Betreuung der Schülerinnen und Schüler gewährleistet ist, auch wenn kurzfristig eine Lehrperson ausfällt.
An den Nachmittagen führen wir keine Blockzeiten.

Bücherschrank

Der offene Bücherschrank steht unter der Treppe beim Zugang zu den Schulräumen.

Bücherfreunde können sich jederzeit mit Lesestoff, wie Romane, Krimis, Erzählungen, Comics und Bildbände versorgen. Alle Bücher dürfen kostenlos mitgenommen werden. Gelesene Bücher - auch eigene - können wieder in den Bücherschrank zurückgestellt werden.

Rassistische, pornografische und beschädigte oder verschmutzte Bücher haben im offenen Bücherschrank keinen Platz. Der Bücherschrank soll nicht zur Entsorgung dienen.

C

Chauffieren von Kindern

Das Ein- und Ausladen von Schulkindern auf den Trottoirs vor den Schulhäusern ist gefährlich und darum zu unterlassen! Wenn unbedingt nötig, sollten dafür die Parkplätze benützt werden. Dabei achten die Eltern darauf, dass Ihre Kinder die Strasse sicher überqueren. Normalerweise sollten Kinder nicht chauffiert werden. 

D

Dispensen

Falls Ihr Kind wegen gesundheitlichen Beschwerden über längere Zeit  von einem Schulfach dispensiert werden soll, braucht es ein ärztliches Attest dafür.

Disziplinarmassnahmen

An unserer Schule besteht ein Vorgehensdiagramm bei Disziplinarproblemen mit einem dazugehörigen Massnahmenkatalog, woran sich unsere Lehrpersonen orientieren.

Duschen

Normalerweise wird nach den Turn- und Schwimmstunden geduscht. Mädchen und Knaben halten sich in getrennten Garderoben auf (im KG gelten spezielle Regelungen).

E

Einschulungstermin

Der Regierungsrat hat den Stichtag für den Kindergarteneintritt auf den 31. Mai festgelegt. Jedes Kind, das am 31. Mai das fünfte Altersjahr zurückgelegt hat, ist schulpflichtig und besucht im nächsten Schuljahr den obligatorischen Kindergarten. Ab dem Schuljahr 2021/22 gelten folgende Regelungen:

  • Vollendet ein Kind zwischen dem 1. Juni und dem 31. Juli das 5. Altersjahr, ist es zum vorzeitigen Schuleintritt berechtigt.
  • Vollendet ein Kind zwischen dem 1. April und dem 31. Mai das 5. Altersjahr, kann es um ein Jahr von der Schulpflicht zurückgestellt werden.

Für das freiwillige Kindergartenjahr gilt dieselbe Regelung. Das Kind kann in den freiwilligen Kindergarten eintreten, wenn es bis am 31. Juli das 4. Altersjahr vollendet.

Eltern / Erziehungsberechtigte

Die Eltern / Erziehungsberechtigten sind für Lehrpersonen und Schulleitung wichtige Partner bei der Ausbildung der Lernenden. Nur durch eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus kann der Bildungs- und Erziehungsauftrag optimal (gemäss unserem Leitbild) erfüllt werden.

Elternpflichten

Die Eltern / Erziehungsberechtigten sind die Hauptverantwortlichen für die Erziehung und Betreuung ihrer Kinder. Während der Schulzeit sind die Eltern / Erziehungsberechtigten mitverantwortlich für:

  • den regelmässigen und pünktlichen Schulbesuch ihrer Kinder
  • die Einhaltung der Schul- und Hausordnung durch ihre Kinder
  • das Verhalten ihrer Kinder bei Schul- und Sportveranstaltungen
  • das Verhalten ihrer Kinder auf dem Schul- und Heimweg

Die Eltern / Erziehungsberechtigten nehmen teil an den für die Zusammenarbeit wichtigen Veranstaltungen, wie:

  • Elterngespräche
  • Elternabende
  • Schulschlussveranstaltungen
  • Informationsveranstaltungen

F

Fahrradbenützung

Für den Schulweg sind die Eltern verantwortlich. Sie können bestimmen, wie ihr Kind zur Schule geht, ob mit dem Fahrrad oder zu Fuss. Die Velos werden in den zur Verfügung gestellten Unterständen versorgt (nummerierte Plätze). Die Veloständerplätze werden je nach Dringlichkeit (Entfernung zur Schule) durch die Schulleitung vergeben. Die Schüler müssen die Verkehrsregeln kennen und beachten. Für den verkehrstüchtigen Zustand der Fahrräder sind Schüler und deren Eltern verantwortlich (Bremsen, Schloss, Licht usw.). Zum Schwimmen und für besondere von der Lehrperson bestimmte Anlässe können alle Schüler ab der 2. Klasse zu einer Velofahrt aufgerufen werden.

Die Schule kann keine Haftung für Schäden oder Diebstahl übernehmen.

Ferienplan

Die Feriendaten sind für alle Kindergarten- und Schulkinder verbindlich! Eltern sind gebeten, ihre Ferienplanung anzupassen, damit ein geordneter Schulbetrieb gewährleistet werden kann (vgl. Rubrik "Ferienpläne" auf unserer Website und unser Schulblatt "Rund um d'Schuel").

Fundgegenstände

Aufgefundene Kleider und Turnschuhe werden vor den beiden Turnhallen aufbewahrt. Kleingegenstände wie Schmuck, Uhren, Schlüssel u.a. werden im Schulsekretariat aufbewahrt und können dort abgeholt werden. 

G

Gefahren

Gefährliche Gegenstände wie Feuerzeuge, Messer usw. dürfen nicht in die Schule mitgenommen werden, da sie eine Gefährdung der Mitschüler bedeuten können.
Den Gefahren durch den Verkehr begegnen wir mit guter Einführung des Verhaltens als Fussgänger in der Unterstufe und mit dem Erlernen der Verkehrsregeln für Velofahrer in der Mittelstufe durch Lehrperson und Polizei. Auch die Eltern nehmen hier ihre Erziehungsverantwortung wahr, da die Bewältigung des Schulwegs Sache der Eltern ist.
Für besondere Ereignisse wie Feuer im Schulhaus oder Erste Hilfe stehen geeignete Hilfsmittel zur Verfügung. Die Lehrerschaft wurde diesbezüglich von der Feuerwehr wie auch vom Schularzt instruiert.

Gewalt

Körperliche und psychische Gewalt muss vermieden werden. Die Lehrpersonen und Schüler setzen alles daran, dass Konflikte gewaltfrei ausgetragen werden. Konflikte, bei denen trotzdem Gewalt angewendet wird, müssen den Lehrpersonen gemeldet werden.
Diese notieren die Vorkommnisse in einem Gewaltprotokoll. Bei wiederholter Gewaltanwendung werden Schulleitung und Schulbehörde informiert, die dann Massnahmen mit dem/der Schüler/-in ergreifen (siehe auch Disziplinarmassnahmen).

Glaubensunterricht

Der Glaubensunterricht ist nicht Teil der öffentlichen Schule. Die Religionsstunden sowie die Gottesdienste unterliegen der Organisation und Zuständigkeit der Kirchen.
Für Anliegen, Fragen oder Dispensen kontaktieren Sie doch bitte direkt die zuständigen Stellen.

Kontakt Pfarramt Wangen
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde der March

H

Handys

Auf dem Schulhausareal und im Schulhaus sind Smartphones, Smartwatches usw. ausgeschaltet und unsichtbar aufzubewahren.
Detaillerte Informationen können der Schulhausordnung entnommen werden.

Hausaufgabenhilfe

Die Gemeinde Wangen bietet für unsere Schüler und Schülerinnen eine Hausaufgabenhilfe an.
Diese Lektion findet im Anschluss an die offiziellen Unterrichtsstunden statt, am Montagnachmittag von 15.15 Uhr und am Dienstagnachmittag von 15.15 Uhr und/oder16.15 Uhr an und dauert jeweils 45 Minuten.
Seit dem Schuljahr 2015/2016 leisten die Eltern einen Unkostenbeitrag von Fr. 50.-- oder Fr. 75.-- pro Semester, für ein- oder zweimaligen Besuch in der Woche.
Die Anmeldungen erfolgen durch die Abgabe des Anmeldetalons und dem jeweiligen Kostenbeitrag an die Lehrperson.
Anmeldeschluss für das 1. Semester: Ende erste Woche nach den Sommerferien
Anmeldeschluss für das 2. Semester: Ende erste Woche nach den Weihnachtsferien

 

Homepage

Adresse: www.pswangensz.ch
Auf unserer Website finden Sie wichtige Informationen zu unserem Schulbetrieb, aber auch Berichte und Fotos von Veranstaltungen einzelner Klassen oder der ganzen Schule.
Sollten auf der Website von ihnen unerwünschte Fotos veröffentlicht worden sein, melden Sie sich bitte bei der Schulleitung.

I

ICT (Information and Communication Technology)

Die Primarschule Wangen ist nach den Vorschriften des Umsetzungsplanes des Kantons im Bereich ICT gut ausgestattet. So stehen in jedem Klassenzimmer Feststationen mit Internetanschluss. Ein Computerzimmer vervollständigt die grosszügige Ausstattung.

Information

Sie werden von unserer Schule umfassend durch die jährliche Broschüre „Rund um d'Schuel“, durch aktuell notwendige Schulinfos oder über unsere Homepage informiert. Im Kontakt- oder Hausaufgabenbüchlein können Sie klasseninterne Informationen erhalten oder mitteilen.

Integrative Förderung

Der Gemeinderat, die Schulbehörde sowie die Mitarbeitenden der Schule leben das Gedankengut der Integration. Bei Fragen oder Unsicherheiten geben die Lehrpersonen für Integrative Förderung gerne Auskunft.

J

Jokerhalbtage

Den Eltern der Primarschule Wangen (Kindergarten eingeschlossen) stehen pro Schuljahr vier halbe Schultage zur Verfügung, an welchen sie die Kinder in eigener Verantwortung aus der Schule nehmen können. Das Kind und die Eltern entscheiden gemeinsam über den freien Tag. Es ist den Eltern überlassen, ob das Kind den Jokertag überhaupt beziehen will oder nicht.

Reglement für die Jokerhalbtage

K

Kindergarten

Kindergartenklassen werden in Nuolen, Siebnen (Weidweg) und Wangen geführt. Seit Sommer 2007 gibt es bei uns den 2-Jahres-Kindergarten. Wertvolle Informationen zum Kindergarten finden Sie im Merkblatt für Kindergarten des Kanton Schwyz und im Informationsblatt So gelingt der Kindergartenstart [pdf, 102 KB].

Kleidung

Die Schüler haben sich an unserer Schule so zu kleiden, dass sie keine anderen Mitschüler oder Gruppierungen provozieren oder in ihren Gefühlen verletzen.

Konfliktkultur

Wir diskutieren die Themen Erpressen, Mobbing und Gewalt im Team und arbeiten vorbeugend in den Klassen. Dabei versuchen wir, mit den Schülerinnen undSchülern eine lösungsorientierte Konfliktkultur zu entwickeln.

L

Läuse

Nicht selten tauchen auf den Köpfen von Kindern Läuse auf. Dies hat allerdings nichts mit schlechter Hygiene zu tun, sondern eher mit der immer grösser werdenden Reisefreudigkeit.
Um eine Ausbreitung zu verhindern, organisieren wir Lauskontrollen durch eine Fachperson. Ausserdem werden bei Bedarf während des Schuljahres in einzelnen Klassen weitere Kontrollen durchgeführt. Die Verantwortung für die gründliche Behandlung bei Laus-Befall liegt bei den Eltern der Kinder.
Falls Läuse beim eigenen Kind entdeckt werden, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  • Sie informieren die Lehrperson.
  • Die Schule organisiert eine Lauskontrolle in der Klasse.
  • Die Eltern erhalten von der Fachperson ein Schreiben, wie sie mit der Situation umzugehen haben.
  • Apotheken und Drogerien beraten Sie kompetent.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf www.kopflaus.chMaterial

Lehrmittel

Lehrmittel und Verbrauchsmaterialien werden von der Gemeinde unentgeltlich abgegeben. Bücher und Arbeitshefte werden nach den Kantonalen Vorgaben eingesetzt. Die Bücher sind im Normalfall Mehrweglehrmittel und müssen entsprechend sorgfältig behandelt werden. Verbrauchsmaterialien werden individuell den Stufen angepasst abgegeben. So bekommen die Kinder Schreibhefte und –blätter, Zeichnungsblätter, Ordner, Bleistifte, Gummis, Lineale, Leim, den Schulfüller in der 3. Klasse u.v.m.

Leitbild

M

Mittagstisch

Informationen betreffend dem Mittagstisch erhalten Sie unter Schulergänzende Betreuung (SEB).

Musikunterricht

Informationen zum Musikunterricht oder die Wahl zu Musikinstrumenten erteilt die Musikschule Obermarch (MRO) an. www.musikschule-obermarch.ch

P

Projekte

Im Unterricht werden immer wieder besondere Projekte oder Projekttage realisiert. 

Q

Q-Konzept

Unsere Schule hat ein Qualitätskonzept ausgearbeitet, das die wichtigsten Abläufe, Konzepte, das Leitbild und Qualitätsansprüche enthält. Es wird prozessartig weitergeführt, ergänzt und überarbeitet.

R

Reservationen / Benützung von Schulräumen und Pausenplätzen/Schulanlagen

Unter gewissen Voraussetzungen können die Schulräume der Primarschule Wangen von Vereinen oder anderen Veranstaltern benützt werden. Dazu ist ein schriftliches Gesuch notwendig.

Gesuchsformular

S

Schülerlotsen

Dieser Dienst wird von unserer Schule auf freiwilliger Basis angeboten, um den Schülerinnen und Schülern einen sicheren Übergang über die Fussgängerstreifen zu den Schulhäusern zu gewährleisten. Die 5. Klässler führen jeweils den Lotsendienst aus.
Schülerlotsen ersetzen keinesfalls das richtige und gewissenhafte Bewegen und Benehmen jedes einzelnen Kindes im Strassenverkehr.

Schulbesuche

Es finden offizielle Schulbesuchstage statt. Wir pflegen den Gedanken des offenen Schulzimmers. So können Eltern während des ganzen Schuljahres nach entsprechender Absprache mit der Lehrperson ihre Kinder im Unterricht besuchen und die tägliche Schulsituation miterleben. Die Lehrpersonen behalten sich vor, über den geeigneten oder ungeeigneten Zeitpunkt eines Besuches zu entscheiden.

Schulblatt

Unser Schulblatt „Rund um d’Schuel“ erscheint einmal jährlich. Es dient als Informationsinstrument für Eltern und Kinder. Es kann auf unserer Website hier heruntergeladen werden.

Schulbus

Unser Schulbus fährt traditionsgemäss die weiter entfernt wohnenden Kinder zu ihren Schulhäusern und Kindergärten. Die Gemeindebehörden bewilligen den Rayon, aus welchem die Kinder gefahren werden. In den Genuss der Busfahrt kommen jeweils die Kindergärtler und die kleineren Schüler (teilweise bis zur 3. Kl.). Der Schulbustransport wird mit dem Schulbusreglement geregelt und gilt verbindlich. Bei Fragen kann die Schulleitung kontaktiert werden. Für die Abmeldung von Kindern wenden Sie sich bitte direkt an Eberhard Taxi und Carreisen, Tel. 0844 26 26 26

Schulergänzende Betreuung
Schulhausordnung

Schülerinnen und Schüler an der Primarschule Wangen begegnen einander mit Respekt und Toleranz. Die Lehrerschaft überwacht ihr Verhalten und setzt die Abmachungen der Schulhausordnung gemeinsam durch. 

Schulhausplatzbenutzung

Die Benutzung der Schulhausplätze ist bei gutem Verhalten nach Schulschluss, an schulfreien Tagen und in den Ferien erlaubt. Das entsprechende Reglement zur Schulhausplatzbenutzung ist zu beachten.

Schulleitung

Die Schule Wangen wird von einer Schulleitung geführt. Sie besteht aus dem hauptverantwortlichen Schulleiter und einer Teamleitung. Die Schulleitung ist für die operativen Belange der Schule zuständig. Weiter ist sie für die pädagogische, administrative und personelle Leitung und Führung der Schule verantwortlich. Die Schulleitung ist dem Schulrat unterstellt.

Schulsozialdienst

Seit dem 01. Januar 2014 hat die Primarschule Wangen einen Schulsozialarbeiter.

Schulverlegungen

In der 4. Klasse findet eine Schulverlegung statt. Diese wird normalerweise im Sommer durchgeführt. In der 5. und / oder 6. Klasse findet ein Winterlager statt. Die Schulverlegungen werden während der Unterrichtszeit durchgeführt und sind deshalb für alle Kinder obligatorisch.

Schwimmunterricht

Im Rahmen des Turnunterrichtes finden während des Schuljahres regelmässige Schwimmlektionen im Schwimmbad der Sek 1 March Siebnen statt.  Im Normalfall sollten Kinder in der 3., spätestens in der 4. Klasse des Schwimmens kundig sein. Zur Erreichung dieses Ziels können Sie die Kinder auch in einen professionellen Schwimmkurs eines öffentlichen Veranstalters schicken. Das Schwimmbad der Sek 1 March Siebnen ist am Mittwochnachmittag zur individuellen Benützung offen.

Sicherheit

Für die Sicherheit während der Schulzeit ist die zuständige Lehrperson für die ihr anvertrauten Schüler/innen verantwortlich. Für die Sicherheit auf dem Schulweg sind die Eltern/Erziehungsberechtigten zuständig.

T

Telefondienst

Bei Krankheit müssen die Kinder vor Schulbeginn telefonisch im betreffenden Schulhaus abgemeldet werden. Dies ist jeweils am Morgen von 7.30 – 7.55 Uhr in den einzelnen Schulhäusern möglich.

Trends

Trendfahrzeuge wie Kickboard, Scooter u.a. dürfen nicht auf den Pausenplatz genommen werden. Ebenso untersagt ist die Benützung von Rollerblades, ausser auf Anweisung der Lehrperson (z.B. Turnstunden).
Handys sind auf dem ganzen Schulhausareal ausgeschaltet.

U

Unfälle

Sollte Ihrem Kind in der Schulzeit oder auf dem Schulweg ein Unfall zustossen, werden wir das Kind nach unseren Möglichkeiten mit erster Hilfe betreuen und falls nötig dem Schularzt übergeben, der weitere Massnahmen treffen wird. Wir werden Sie so bald wie möglich informieren.

V

Verkehrserziehung und Veloprüfung

In der 4.  Klasse absolvieren die Schülerinnen und Schüler eine Veloprüfung. Der theoretische und praktische Verkehrstest wird durch die Kantonspolizei Schwyz organisiert und durchgeführt. Sie ist dabei auf die Mithilfe der Eltern angewiesen.

Versicherungen

Die Versicherungen sind grundsätzlich Sache der Eltern /Erziehungsberechtigten. Seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes(KVG) sind anfallende Kosten der Lernenden bei Krankheit, Unfall sowie auch bei Haftpflichtfällen durch die Versicherung der Eltern / Erziehungsberechtigten gedeckt.
Bei einem Unfall während der Schulzeit wird bei einem Arztbesuch die Kranken-oder Unfallversicherung der Eltern angegeben.

W

Wegzug

Falls Sie planen, von Wangen wegzuziehen, informieren Sie bitte die Lehrperson frühzeitig. Den genauen Umzugstermin und die neue Adresse melden Sie bitte der Lehrperson. Diese leitet die Angaben der Schulleitung weiter, damit eine Schülerüberweisung an den neuen Schulort korrekt und rechtzeitig vorgenommen werden kann.

Weiterbildungstage

In der schulinternen Weiterbildung beschäftigt sich die Lehrerschaft mit Prozessen und Veränderungen im Schulalltag. Ein Teil dieser Weiterbildung findet während der ordentlichen Unterrichtszeit, der Rest in der unterrichtsfreien Zeit statt. Die Bildungstage sind im Jahresprogramm aufgeführt.

Z

Zahnpflege

Vom Kindergarten bis zur dritten oder vierten Klasse besucht eine Zahnpflegehelferin die Klassen sechsmal im Jahr und unterrichtet die Schüler über die fachgerechte Pflege und Hygiene der Zähne.

Znüni

Wir befürworten einen gesunden Znüni für die Pause. Wir bitten Sie daher, Ihren Kindern keine Süssigkeiten (Ausnahmen am Geburtstag oder auf Ausflügen) oder zuviel Salziges (Pommes chips) mit zu geben. Versuchen Sie ebenfalls, die Verpackungsflut in Grenzen zu halten, damit unsere Umwelt geschützt wird.
Wir unterstützen gelegentlich mit unserer Aktion „Gsunde Znüni“ dieses Bestreben.

Zusammenarbeit

Schulisch und gesetzlich nicht geregelte Punkte ( z.B. Elternkontakt, wie zeitlich erreichbar etc.) werden von jeder Lehrperson individuell gehandhabt.

Zuzug

Falls Sie mit schulpflichtigen Kindern einen Wohnortswechsel nach  Wangen planen, wird ihre alte Schulgemeinde eine Schülerüberweisung vornehmen. Bitte informieren Sie die Schulgemeinde frühzeitig. Anschliessend werden Sie von der Schulleitung Wangen über die Klassenzuteilung informiert. Sollten Sie kurz vor dem Zuzugsdatum noch keine Mitteilung erhalten haben, kontaktieren Sie bitte die Schulleitung Wangen.